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| Krebsvorsorge
Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen (Stand
2008) |
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| Angebot der
gesetzlichen Krankenkassen für Männer: |
- ab dem 45. Lebensjahr jährlich:
Untersuchung von Mastdarm, Prostata und äußerem
Genitale (Leiste, Penis, Hoden) durch Inspektion
und Abtasten.
(Die Bestimmung des sog. „PSA-Wertes“,
einem wichtigen Vorhersagewert für das
Prostatakarzinom, ist leider keine Kassenleistung,
sollte aber nach Fachmeinung zum Vorsorgeprogramm
gehören. Dieser Wert wird auf Wunsch auch
bei uns im Blut mitbestimmt.)
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| Angebot der
gesetzlichen Krankenkassen für Frauen und Männer: |
- zusätzlich ab
dem 50. Lebensjahr jährlich:
Abtasten des Mastdarms und Durchführung
eines Schnelltests auf occultes (verstecktes)
Blut im Stuhl („Stuhlbriefchen“)
- zusätzlich nach Vollendung
des 55. Lebensjahres auf Wunsch des Patienten:
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- entweder eine komplette
Dickdarmspiegelung mit Wiederholung nach 10
Jahren
- oder alle 2 Jahre
ein Schnelltest auf occultes (verstecktes)
Blut im Stuhl („Stuhlbriefchen“)
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Hautkrebsscreening alle 2 Jahre:
Untersuchung des gesamten Hautorgans auf weißen und schwarzen Hautkrebs und dessen Vorstufen
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